Leitfaden für die Bezuschussung von Hilfsmitteln durch die BfA

Schritt 1:

 

Der Mitarbeiter benötigt ein ärztliches / orthopädisches Attest mit dem Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Optimal ist es, wenn der Orthopäde das Produkt direkt benennt, da die Wahrscheinlichkeit der hundertprozentigen Bezuschussung bis zum vollen Endbetrag am Größten ist.

 

Schritt 2:

 

Der Mitarbeiter reicht mit dem Artest den entsprechenden Antrag, ausgefüllt, bei der BfA ein.

Mit ausschlaggebend für die Bewilligung ist, ob bereits 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Die Bearbeitung der Anträge kann bei der BfA bis zu einem halben Jahr dauern.

Um den Vorgang etwas zu beschleunigen, ist es sinnvoll gleich einen Kostenvoranschlag mitzuschicken.

 

Schritt 3:

 

Das bewilligte Hilfsmittel geht in den Eigentum des Mitarbeiters über, d.h. bei einem Arbeitsplatzwechsel kann z.B. der Stuhl mitgenommen werden.

Ausführliche Informationen können Sie auch direkt bei der BfA erhalten.

 

www.bfa.de

 

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